Gebrauchte Softwarelizenzen sind legal
Das sagt nicht die Branche, das sagt die höchste Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben den Kauf und Weiterverkauf gebrauchter Software ausdrücklich erlaubt. Diese Seite zeigt, worauf sich das stützt, wo die Grenzen liegen und welche Unterlagen Sie im Lizenzaudit tatsächlich brauchen.
Warum gebrauchte Software weiterverkauft werden darf
Wer eine Softwarelizenz einmal dauerhaft gekauft hat, darf sie weiterverkaufen. So wie ein gebrauchtes Buch oder ein gebrauchtes Auto. Der Hersteller hat sein Geld mit dem Erstverkauf bereits verdient; sein Verbreitungsrecht ist damit erschöpft. Er kann den Weiterverkauf nicht verbieten.
Entscheidend ist die Art der Lizenz: Der Grundsatz gilt für dauerhaft erworbene Lizenzen, nicht für Mietmodelle mit laufender Gebühr. Genau deshalb handeln wir ausschließlich mit Volumen- und Dauerlizenzen.
Die Erwerbskette im Überblick
Im Audit zählt nicht der Kaufbeleg, sondern der Weg der Lizenz vom Ersterwerber bis zu Ihnen.
Welche Unterlagen Sie zu jeder Lizenz erhalten
Vier Papiere gehören zu jeder Lieferung, ohne Aufpreis und ohne dass Sie sie anfordern müssen.

Lizenzvertrag auf Ihr Unternehmen
Nennt Ihr Unternehmen als Berechtigten, dazu Produkt, Version, Edition und Stückzahl. Unbefristet, keine Verlängerung nötig.
Beantwortet: Wer darf die Software nutzen?
Übertragungserklärung
Bestätigt, dass die Lizenzen aus einem abgeschlossenen Erwerb stammen und auf Sie übergehen. Ausgestellt auf Ihre Stückzahl.
Beantwortet: Welche Menge ist auf Sie übergegangen?
Löschbestätigung des Vorbesitzers
Der Vorbesitzer bestätigt schriftlich, dass er alle Kopien unbrauchbar gemacht hat. Ohne sie nehmen wir einen Bestand nicht auf.
Beantwortet: Wird die Lizenz nur einmal genutzt?
Nachweis der Erwerbskette
Der dokumentierte Weg vom Ersterwerb im Europäischen Wirtschaftsraum bis zu Ihnen, mit Rechnungskopie. Er belegt, dass die Lizenz übertragen werden durfte.
Beantwortet: Durfte die Lizenz überhaupt weitergegeben werden?
Aufbewahrung und spätere Vorlage
Ein Audit kommt selten im Jahr des Kaufs. Wir bewahren die Unterlagen dauerhaft auf und senden sie jederzeit erneut zu, kostenfrei und ohne Frist. Eine Nachricht mit Ihrer Rechnungsnummer genügt.
Die maßgeblichen Urteile
Drei Entscheidungen bilden die Grundlage des Gebrauchtsoftware-Handels in Europa.

C-128/11, UsedSoft gegen Oracle
Der Weiterverkauf gilt auch für heruntergeladene Software. Eine Zustimmung des Herstellers ist nicht erforderlich.
I ZR 129/08
Für Deutschland bestätigt: Auch Microsoft-Volumenlizenzen dürfen ohne Zustimmung von Microsoft übertragen werden.
I ZR 8/13
Volumenpakete dürfen aufgeteilt werden, sofern jede Einzellizenz ein eindeutiges Nutzungsrecht darstellt.
Was das für Sie bedeutet
Sie erwerben ein vollwertiges Nutzungsrecht. Die Software ist funktional identisch mit einer Neulizenz, erhält dieselben Updates und wird von Microsoft genauso unterstützt.
Was Sie zusätzlich bekommen, ist die Dokumentation: der Nachweis, dass die Lizenz rechtmäßig auf Sie übergegangen ist. Diesen Nachweis brauchen Sie im Lizenzaudit und für Ihre Bilanz.
- Keine Zustimmungs- oder Registrierungspflicht beim Hersteller
- Volle Funktionsfähigkeit, gleiche Updates wie bei Neulizenzen
- Sauberer Nachweis für Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung
- Belastbare Dokumentation im Fall eines Lizenzaudits
Wo die Grenzen des Zulässigen liegen
Vier Punkte markieren, wo die Rechtsprechung endet. Genau daran scheitern unseriöse Angebote.
Eine Rechnung belegt Ihren Kauf, nicht die Berechtigung des Verkäufers. Erst die lückenlose Kette über alle Vorbesitzer zeigt, dass die Lizenz übertragen werden durfte.
Eine Lizenz darf nur einmal genutzt werden. Ohne schriftliche Bestätigung, dass der Verkäufer seine Kopie unbrauchbar gemacht hat, ist der Weiterverkauf nicht wirksam.
Eine Serverlizenz mit ihren Zugriffsrechten bildet eine Einheit und darf nicht zerlegt werden. Eigenständige Arbeitsplatzlizenzen aus einem Volumenvertrag dürfen dagegen einzeln weitergegeben werden. Wir prüfen das für jedes Paket.
Ein Abonnement ist ein Nutzungsrecht auf Zeit und geht nie in Ihr Eigentum über. Wer es gebraucht anbietet, verkauft etwas, das es nicht gibt.
Was Sie als Nächstes brauchen könnten
Die Rechtslage ist die eine Hälfte. Diese drei Seiten beantworten, was im Einkauf daraus folgt.
Gebrauchte Software kaufen: die Grundlagen
Was eine gebrauchte Lizenz ist, welche Lizenzformen übertragbar sind und woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen. Mit vier Prüffragen für den Einkauf.
Gebrauchtsoftware in der Vergabe
Für öffentliche Auftraggeber: der vergaberechtliche Rahmen mit Fundstellen, eine Formulierungshilfe für die Leistungsbeschreibung und die Unterlagen für die Vergabeakte.
Gebrauchte Microsoft-Lizenzen im Bestand
Windows Server, Zugriffslizenzen, Office, Project und Visio als geprüfte Volumenlizenz. Jede Lizenz mit der Dokumentation, die auf dieser Seite beschrieben ist.
Rechtssichere Lizenzen anfragen
Nennen Sie uns Produkt und Stückzahl. Sie erhalten ein konkretes Angebot samt Angaben zur Dokumentation.
Häufige Fragen zu gebrauchter Software
Muss ich Microsoft über den Kauf informieren?
Nein. Der Kauf ist ein Vorgang zwischen Ihnen und dem Verkäufer, eine Zustimmung des Herstellers ist nicht erforderlich. Ihre Nachweise brauchen Sie erst, wenn danach gefragt wird.
Woher stammen die Lizenzen, die Sie anbieten?
Aus Beständen von Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum, meist nach Cloud-Umstellung, Verkleinerung oder Insolvenz. Voreigentümer und Ersterwerb sind zu jeder Lizenz dokumentiert.
Gilt das auch für Lizenzen von außerhalb Europas?
Nein. Die Erschöpfung greift nur, wenn die Lizenz zuerst im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Wir handeln ausschließlich mit EWR-Lizenzen.
Was passiert, wenn Microsoft die Übertragung bestreitet?
Dann entscheidet die Dokumentation. Wir stellen sie auch Jahre später bereit und legen die vollständige Kette auf Anforderung direkt der prüfenden Stelle vor.
Wie läuft ein Lizenzaudit praktisch ab?
Der Prüfer gleicht Ihre eingesetzte Software mit den Erwerbsnachweisen ab. Sie legen die Unterlagen vor, die Sie mit der Lieferung bekommen haben.
Gilt das auch für Downloads ohne Datenträger?
Ja. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Datenträger oder Download keinen Unterschied machen. Entscheidend ist die dauerhafte Überlassung gegen einmaliges Entgelt.
Bekomme ich dieselben Updates wie bei einer Neulizenz?
Ja, im selben Umfang, solange die Version im Support ist. Das Support-Ende nennen wir Ihnen vor dem Kauf.
Ist der Kauf für öffentliche Auftraggeber zulässig?
Ja, und oft sogar geboten: Das Wirtschaftlichkeitsgebot verlangt die günstigere gleichwertige Alternative. Einzelheiten stehen auf unserer Seite für Behörden.
Was gilt, wenn sich eine Lizenz später als nicht übertragbar erweist?
Dann liegt ein Rechtsmangel vor und wir stehen dafür ein. Der Fall ist selten, weil wir jeden Bestand vor der Aufnahme prüfen.