Wissen zu Microsoft-Lizenzierung
Lizenzmodelle, Support-Enden, CAL-Logik und rechtssicherer Einkauf. Verständlich erklärt für Einkauf und IT, ohne Vertriebsgeklingel.
Woran Lizenzierung meistens scheitert
Fast alle teuren Fehler in der Softwarebeschaffung gehen auf vier Ursachen zurück. Keine davon ist exotisch, und keine fällt auf, solange niemand nachrechnet.
Die Zugriffslizenzen werden vergessen
Eine Serverlizenz erlaubt den Betrieb, nicht den Zugriff. Für jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf den Server zugreift, wird zusätzlich eine Zugriffslizenz benötigt. In Kalkulationen fehlt dieser Posten regelmäßig, und er ist selten klein.
Der Support endet früher als gedacht
Eine günstige ältere Version ist kein Vorteil, wenn die Sicherheitsupdates in einem Jahr auslaufen. Wer den Preis nicht auf die verbleibende Laufzeit bezieht, vergleicht zwei Dinge, die nicht vergleichbar sind.
Die Lizenzform wird verwechselt
Dauerlizenz, Abonnement, vorinstallierte Lizenz: Von außen sieht die Software gleich aus, rechtlich sind es drei verschiedene Dinge. Nur eine davon geht in Ihr Eigentum über und darf später weitergegeben werden.
Der Nachweis fehlt, wenn er gebraucht wird
Im Lizenzaudit zählt nicht, was installiert ist, sondern was belegt werden kann. Eine Rechnung allein belegt Ihren Kauf, nicht die Berechtigung des Verkäufers. Diesen Unterschied bemerkt man meist erst, wenn gefragt wird.
Wozu diese Seiten da sind
Lizenzierung ist unnötig kompliziert, und viele Fehlkäufe entstehen aus Missverständnissen: eine CAL zu wenig, die falsche Lizenzierungsart beim SQL Server, eine Version kurz vor dem Support-Ende. Diese Beiträge sollen solche Fehler verhindern.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, fragen Sie sie uns direkt. Beratung gehört bei uns zum Angebot und wird nicht gesondert berechnet.
Begriffe, die immer wieder auftauchen
Zwölf Begriffe reichen aus, um die meisten Lizenzunterlagen zu verstehen. Hier stehen sie in normaler Sprache.
Volumenlizenz
Eine Lizenz aus einem Sammelvertrag für mehrere Arbeitsplätze oder Server. Sie ist an das Unternehmen gebunden, nicht an ein Gerät, und deshalb im Grundsatz übertragbar.
Dauerlizenz
Einmal bezahlt, dauerhaft nutzbar. Das Gegenstück zum Abonnement. Nur eine Dauerlizenz geht in Ihr Eigentum über und kann später weiterverkauft werden.
Abonnement
Ein Nutzungsrecht auf Zeit gegen laufende Zahlung. Endet die Zahlung, endet das Recht. Ein Abonnement kann nicht gebraucht weiterverkauft werden.
Erschöpfungsgrundsatz
Der Rechtsgedanke, dass der Hersteller den Weiterverkauf nicht verbieten kann, nachdem er die Lizenz einmal dauerhaft verkauft hat. Grundlage des gesamten Gebrauchtmarkts.
Erwerbskette
Der dokumentierte Weg einer Lizenz vom Ersterwerb über alle Vorbesitzer bis zu Ihnen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die Lizenz überhaupt übertragen werden durfte.
Außerbetriebnahme
Die vollständige Entfernung der Software beim Vorbesitzer, schriftlich bestätigt. Ohne diese Erklärung ist eine Weitergabe nicht wirksam, weil eine Lizenz nur einmal genutzt werden darf.
Zugriffslizenz
Die Erlaubnis für einen Nutzer oder ein Gerät, auf einen lizenzierten Server zuzugreifen. Sie kommt zur Serverlizenz hinzu und wird häufig übersehen.
Nutzer oder Gerät
Zugriffslizenzen gibt es in zwei Formen. Bei vielen Geräten je Person lohnt die Lizenzierung nach Nutzer, bei Schichtbetrieb an festen Rechnern eher die nach Gerät.
Kernbasierte Lizenzierung
Bei neueren Serverversionen richtet sich der Bedarf nach der Zahl der Prozessorkerne, meist mit einer festgelegten Mindestmenge je Server. Die Hardware bestimmt also mit, was lizenziert werden muss.
Downgrade-Recht
Die Erlaubnis, statt der lizenzierten Version eine ältere einzusetzen. Nützlich, wenn eine Fachanwendung eine bestimmte Version voraussetzt, die Lizenz aber neuer ist.
Support-Ende
Der Zeitpunkt, ab dem der Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr liefert. Danach bleibt die Software nutzbar, ist aber ein wachsendes Risiko und häufig ein Prüfungsthema.
Lizenzaudit
Die Überprüfung, ob die eingesetzte Software durch Lizenzen gedeckt ist. Geprüft werden Ihre Nachweise, nicht Ihre Absicht. Deshalb entscheidet die Dokumentation, nicht die Erinnerung.
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